Eine Modernisierung bietet Ihnen auch wertvolle steuerliche Vorteile:

Handwerkerrechnungen sind steuerlich absetzbar

Erfolgt die energetische Sanierung in einem vermieteten Wohngebäude, so können die Arbeits- und Materialkosten in unbegrenzter Höhe steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte berücksichtigt werden.

Bei Sanierungen im selbst genutzten Einfamilienhaus oder der selbst genutzten Eigentums- oder Mietwohnung werden handwerkliche Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro mit einer Steuerermäßigung von 20 % unterstützt.

Um die entstandenen Kosten steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie zwei wichtige Punkte beachten: