Handwerkerrechnungen sind steuerlich absetzbarErfolgt die energetische Sanierung in einem vermieteten Wohngebäude, so können die Arbeits- und Materialkosten in unbegrenzter Höhe steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte berücksichtigt werden.
Bei Sanierungen im selbst genutzten Einfamilienhaus oder der selbst genutzten Eigentums- oder Mietwohnung werden handwerkliche Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro mit einer Steuerermäßigung von 20 % unterstützt.
Um die entstandenen Kosten steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie zwei wichtige Punkte beachten:
- Die Rechnung muss (durch die Rechnung selbst und den Kontoauszug) belegt sein. Der einfache Vermerk "bar bezahlt" reicht nicht!
- Arbeitsleistung und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein, denn nur die Arbeitskosten können geltend gemacht werden.